Ab 2018 werden Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen eine bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung erhalten: bis zu maximal 50 % des Kursgeldes.
Bisher geleistete Kantonsbeiträge an die Anbieter von vorbereitenden Kursen (angebotsorientierte Finanzierung werden künftig in Form von Bundesbeiträgen direkt an die Kursabsolvierenden fliessen (subjektorientierte Finanzierung). Absolvierende von vorbereitenden Kursen mit Wohnsitz in der Schweiz, die nach dem 01.01.2018 eine eidgenössische Prüfung abgelegt haben, werden - unabhängig vom Prüfungserfolg - Bundesbeiträge für die vorbereitenden Kurse beantragen können. Voraussetzung? Die Kurse müssen auf der Liste der vorbereitenden Kurse des Anbieters verzeichnet sein und nach dem 01.01.2017 begonnen haben (und nicht schon über die interkantonale Fachschulvereinbarung FSV subventioniert sein). Es können also auch solche diesen Antrag stellen, die einen vorbereitenden Kurs begonnen nach dem 01.01.2017 begonnen haben und bis heute nicht in den Genuss der kantonalen Beiträge gekommen sind. Lebenslanges Lernen wird gefördert - profitieren Sie! Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite.
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