Bevor Sie in die Schweiz einreisen, sollten Sie in Ihrem Heimatland bei der Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) anfragen, ob für die Einreise in die Schweiz ein Visum benötigt wird. Sollte für die Einreise ein Visum erforderlich sein, empfiehlt es sich, dieses 6 – 8 Wochen vor der Einreise zu beantragen. In Ihrem Antrag sollten die genaue Dauer und der Zweck Ihres Aufenthalts angegeben werden.
Die Genehmigung des Visums ist zudem in Ihrem Heimatland oder im Ausland abzuwarten. Bitte reisen Sie nach dem Visumsantrag nicht ohne gültiges Visum ein, weil Sie sonst mit einer Annullierung des Visumsantrages rechnen müssen und an der Grenze nicht einreisen können. Wenn Sie länger als drei Monate in der Schweiz bleiben wollen, sollten Sie nicht mit einem Touristenvisum, sondern mit einem Studentenvisum einreisen, da das Touristenvisum nur 3 Monate gültig ist.
Benedict erstellt Ihnen bei Bedarf gerne die Schulbestätigung, damit Sie für die Einreise eine Rechtsgrundlage nachweisen können. Bitte beachten Sie auch die Gültigkeit Ihres Reisepasses. Mit abgelaufenem Reisepass gibt es keine Aufenthaltsbewilligung.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Ausbildungsberater gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich: +41 41 227 01 01.