Benedict-Schule Stipendienfonds

Subjektorientierte Finanzierung (Bundesbeiträge) Zürich


Wir begrüssen Ihr Interesse an unserem Weiterbildungsangebot und danken Ihnen für Ihr Vertrauen!


Auch Sie können von der subjektorientierten Finanzierung profitieren! Der Bund unterstützt grundsätzlich auch Ihr Weiterbildungsvorhaben der höheren Berufsbildung: auf Stufe eidg. Fachausweis (FA), z. B. Technische Kaufleute eidg. FA. (Teilmodule: Bürofachdiplom VSH, Handelsdiplom VSH, Höheres Wirtschaftsdiplom VSK), eidg. Diplom (HFP) oder eine Höhere Fachschule (HF)! Alle Bildungsteile (Module) bzw. Teilabschlüsse die einem Bildungsgang zugeordnet werden können, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, können unterstützt werden.
Die Bundesbeiträge für Fachausweise und Höhere Fachprüfungen wurden per 1. Januar 2018 eingeführt - und betragen 50 % der Kurskosten für einen Kurs, der auf eine eidgenössische Prüfung (Fachausweis/Höhere Fachprüfung) vorbereitet. (Quelle: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/finanzierung.html, Stand Sept. 2017)

Weiterführende wichtige Informationen zum Antrag der Subjektfinanzierung für Lernende/Studierende finden Sie auf der offiziellen Plattform des Bundes - https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/finanzierung/teilnehmende-und-absolvierende.html
mit dem Informationsblatt des SBFI zur Subjektfinanzierung sowie der Liste der vorbereitenden Kurse.


Liste der vorbereitenden Kurse Benedict Bildungsgänge Zürich

Liste der vorbereitenden Kurse BVS-Bildungsgänge Zürich

Zusätzlich erhalten Sie auf dieser Plattform Ihre zentralen Fragen beantwortet - in  4 Rubriken

1)    mit Angaben, ab wann diese Finanzierung gilt
2)    mit Angaben, wer die Beiträge erhält
3)    mit Angaben zu den Voraussetzungen, damit Sie Beiträge erhalten
4)    mit Angaben zur finanziellen Unterstützung (auch durch Dritte)

Beachten Sie:
Diejenigen, die einen prüfungsvorbereitenden Bildungsgang (eidgenössische Berufs- oder Höhere Fachprüfung) nach dem
01. Januar 2017 begonnen
haben, und bis heute keinen Anspruch auf einen Kantonsbeitrag hatten, können trotzdem in den Genuss einer Finanzierung des Bundes kommen -  Voraussetzung: "Es wurde ein auf der Liste der vorbereitenden Kurse verzeichneter Kurs (bzw. mehrere vorbereitende Kurse) absolviert. Als Nachweis ist eine Bestätigung über die vom Absolvierenden bezahlten sowie die anrechenbaren Kursgebühren (Zahlungsbestätigung) einzureichen. Die Zahlungsbestätigung wird den Kursteilnehmenden bzw. Absolvierenden von den Kursanbietern ausgestellt für Kurse, die auf der Liste der vorbereitenden Kurse verzeichnet sind und mit Kursbeginn nach dem 1.1.2017 (vorausgesetzt, die Kurse wurden nicht kantonal über die interkantonale Fachschulvereinbarung FSV subventioniert). Das SBFI empfiehlt den Kursteilnehmenden bzw. Absolvierenden, sich ab Herbst 2017 bei ihren Kursanbietern nach der Zahlungsbestätigung zu erkundigen (Quelle: siehe oben, Rubrik 3).

Zögern Sie nicht bei Unklarheiten oder Fragen direkt Kontakt aufzunehmen - 044 241 08 89 oder 044 242 12 60 - Ihre Kundenberaterin / Ihr Kundenberater hilft gerne weiter.

Eckwerte des Bundesratsbeschlusses

  • Beitragssatz: Der effektive Beitragssatz der anrechenbaren Kursgebühren beträgt 50 %.
  • Obergrenze: Für die Berechnung der Bundessubvention wurde eine Obergrenze festgelegt: für die eidgenössischen Berufsprüfungen CHF 9'500.- bzw. die höheren Fachprüfungen CHF 10'500.-.
  • Zahlungszeitpunkt: Als Beitragsvoraussetzung wurde die Absolvierung der Prüfung festgelegt, ob bestanden oder nicht.
  • Inkraftsetzung: Die Finanzierung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Das heisst, alle Absolvierenden von vorbereitenden Kursen, welche auf eidg. Prüfungen mit Prüfungsdatum nach dem 1. Januar 2018 vorbereiten, werden vom Bund finanziell, auch rückwirkend ab 01.01.2017 unterstützt.

Subjektorientierte Finanzierung (Bundesbeiträge) Bern


Wir begrüssen Ihr Interesse an unserem Weiterbildungsangebot und danken Ihnen für Ihr Vertrauen!


Auch Sie können von der subjektorientierten Finanzierung profitieren! Der Bund unterstützt grundsätzlich auch Ihr Weiterbildungsvorhaben der höheren Berufsbildung: auf Stufe eidg. Fachausweis (FA), z. B. Technische Kaufleute eidg. FA. (Teilmodule: Bürofachdiplom VSH, Handelsdiplom VSH, Höheres Wirtschaftsdiplom VSK), eidg. Diplom (HFP) oder eine Höhere Fachschule (HF)! Alle Bildungsteile (Module) bzw. Teilabschlüsse die einem Bildungsgang zugeordnet werden können, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, können unterstützt werden.
Die Vernehmlassung zur Änderung der Berufsbildungsverordnung für die Regelung des Vollzugs dauerte vom 22. Februar bis 30. Mai 2017. Am 15. September 2017 erschien die Pressemitteilung über den defintiven Entscheid des Bundesrats. Die Bundesbeiträge für Fachausweise und Höhere Fachprüfungen wurden per 1. Januar 2018 eingeführt - und betragen 50 % der Kurskosten für einen Kurs, der auf eine eidgenössische Prüfung (Fachausweis/Höhere Fachprüfung) vorbereitet. (Quelle: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/finanzierung.html, Stand Sept. 2017)

Weiterführende wichtige Informationen zum Antrag der Subjektfinanzierung für Lernende/Studierende finden Sie auf der offiziellen Plattform des Bundes - https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/finanzierung/teilnehmende-und-absolvierende.html
mit dem Informationsblatt des SBFI zur Subjektfinanzierung sowie der Liste der vorbereitenden Kurse.


Liste der vorbereitenden Kurse Benedict-/BVS-Bildungsgänge Bern

Zusätzlich erhalten Sie auf dieser Plattform Ihre zentralen Fragen beantwortet - in  4 Rubriken

1)    mit Angaben, ab wann diese Finanzierung gilt
2)    mit Angaben, wer die Beiträge erhält
3)    mit Angaben zu den Voraussetzungen, damit Sie Beiträge erhalten
4)    mit Angaben zur finanziellen Unterstützung (auch durch Dritte)

Beachten Sie:
Diejenigen, die einen prüfungsvorbereitenden Bildungsgang (eidgenössische Berufs- oder Höhere Fachprüfung) nach dem
01. Januar 2017 begonnen
haben, und bis heute keinen Anspruch auf einen Kantonsbeitrag hatten, können trotzdem in den Genuss einer Finanzierung des Bundes kommen -  Voraussetzung: "Es wurde ein auf der Liste der vorbereitenden Kurse verzeichneter Kurs (bzw. mehrere vorbereitende Kurse) absolviert. Als Nachweis ist eine Bestätigung über die vom Absolvierenden bezahlten sowie die anrechenbaren Kursgebühren (Zahlungsbestätigung) einzureichen. Die Zahlungsbestätigung wird den Kursteilnehmenden bzw. Absolvierenden von den Kursanbietern ausgestellt für Kurse, die auf der Liste der vorbereitenden Kurse verzeichnet sind und mit Kursbeginn nach dem 1.1.2017 (vorausgesetzt, die Kurse wurden nicht kantonal über die interkantonale Fachschulvereinbarung FSV subventioniert). Das SBFI empfiehlt den Kursteilnehmenden bzw. Absolvierenden, sich ab Herbst 2017 bei ihren Kursanbietern nach der Zahlungsbestätigung zu erkundigen (Quelle: siehe oben, Rubrik 3).

Zögern Sie nicht bei Unklarheiten oder Fragen direkt Kontakt aufzunehmen - 031 310 28 28 - Ihre Kundenberaterin / Ihr Kundenberater hilft gerne weiter.

Eckwerte des Bundesratsbeschlusses

  • Beitragssatz: Der effektive Beitragssatz der anrechenbaren Kursgebühren beträgt 50 %.
  • Obergrenze: Für die Berechnung der Bundessubvention wurde eine Obergrenze festgelegt: für die eidgenössischen Berufsprüfungen CHF 9'500.- bzw. die höheren Fachprüfungen CHF 10'500.-.
  • Zahlungszeitpunkt: Als Beitragsvoraussetzung wurde die Absolvierung der Prüfung festgelegt, ob bestanden oder nicht.
  • Inkraftsetzung: Die Finanzierung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Das heisst, alle Absolvierenden von vorbereitenden Kursen, welche auf eidg. Prüfungen mit Prüfungsdatum nach dem 1. Januar 2018 vorbereiten, werden vom Bund finanziell, auch rückwirkend ab 01.01.2017 unterstützt.

Subjektorientierte Finanzierung (Bundesbeiträge) Luzern


Wir begrüssen Ihr Interesse an unserem Weiterbildungsangebot und danken Ihnen für Ihr Vertrauen!


Auch Sie können von der subjektorientierten Finanzierung profitieren! Der Bund unterstützt grundsätzlich auch Ihr Weiterbildungsvorhaben der höheren Berufsbildung: auf Stufe eidg. Fachausweis (FA), z. B. Technische Kaufleute eidg. FA. (Teilmodule: Bürofachdiplom VSH, Handelsdiplom VSH, Höheres Wirtschaftsdiplom VSK), eidg. Diplom (HFP) oder eine Höhere Fachschule (HF)! Alle Bildungsteile (Module) bzw. Teilabschlüsse die einem Bildungsgang zugeordnet werden können, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, können unterstützt werden.
Die Vernehmlassung zur Änderung der Berufsbildungsverordnung für die Regelung des Vollzugs dauerte vom 22. Februar bis 30. Mai 2017. Am 15. September 2017 erschien die Pressemitteilung über den defintiven Entscheid des Bundesrats. Die Bundesbeiträge für Fachausweise und Höhere Fachprüfungen wurden per 1. Januar 2018 eingeführt - und betragen 50 % der Kurskosten für einen Kurs, der auf eine eidgenössische Prüfung (Fachausweis/Höhere Fachprüfung) vorbereitet. (Quelle: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/finanzierung.html, Stand Sept. 2017)

Weiterführende wichtige Informationen zum Antrag der Subjektfinanzierung für Lernende/Studierende finden Sie auf der offiziellen Plattform des Bundes - https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/finanzierung/teilnehmende-und-absolvierende.html
mit dem Informationsblatt des SBFI zur Subjektfinanzierung sowie der Liste der vorbereitenden Kurse.


Liste der vorbereitenden Kurse Benedict-/BVS-Bildungsgänge Luzern

Zusätzlich erhalten Sie auf dieser Plattform Ihre zentralen Fragen beantwortet - in  4 Rubriken

1)    mit Angaben, ab wann diese Finanzierung gilt
2)    mit Angaben, wer die Beiträge erhält
3)    mit Angaben zu den Voraussetzungen, damit Sie Beiträge erhalten
4)    mit Angaben zur finanziellen Unterstützung (auch durch Dritte)

Beachten Sie: Diejenigen, die einen prüfungsvorbereitenden Bildungsgang (eidgenössische Berufs- oder Höhere Fachprüfung) nach dem
01. Januar 2017 begonnen
haben, und bis heute keinen Anspruch auf einen Kantonsbeitrag hatten, können trotzdem in den Genuss einer Finanzierung des Bundes kommen -  Voraussetzung: "Es wurde ein auf der Liste der vorbereitenden Kurse verzeichneter Kurs (bzw. mehrere vorbereitende Kurse) absolviert. Als Nachweis ist eine Bestätigung über die vom Absolvierenden bezahlten sowie die anrechenbaren Kursgebühren (Zahlungsbestätigung) einzureichen. Die Zahlungsbestätigung wird den Kursteilnehmenden bzw. Absolvierenden von den Kursanbietern ausgestellt für Kurse, die auf der Liste der vorbereitenden Kurse verzeichnet sind und mit Kursbeginn nach dem 1.1.2017 (vorausgesetzt, die Kurse wurden nicht kantonal über die interkantonale Fachschulvereinbarung FSV subventioniert). Das SBFI empfiehlt den Kursteilnehmenden bzw. Absolvierenden, sich ab Herbst 2017 bei ihren Kursanbietern nach der Zahlungsbestätigung zu erkundigen (Quelle: siehe oben, Rubrik 3).

Zögern Sie nicht bei Unklarheiten oder Fragen direkt Kontakt aufzunehmen - 041 227 01 01 - Ihre Kundenberaterin / Ihr Kundenberater hilft gerne weiter.

Eckwerte des Bundesratsbeschlusses

  • Beitragssatz: Der effektive Beitragssatz der anrechenbaren Kursgebühren beträgt 50 %.
  • Obergrenze: Für die Berechnung der Bundessubvention wurde eine Obergrenze festgelegt: für die eidgenössischen Berufsprüfungen CHF 9'500.- bzw. die höheren Fachprüfungen CHF 10'500.-.
  • Zahlungszeitpunkt: Als Beitragsvoraussetzung wurde die Absolvierung der Prüfung festgelegt, ob bestanden oder nicht.
  • Inkraftsetzung: Die Finanzierung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Das heisst, alle Absolvierenden von vorbereitenden Kursen, welche auf eidg. Prüfungen mit Prüfungsdatum nach dem 1. Januar 2018 vorbereiten, werden vom Bund finanziell, auch rückwirkend ab 01.01.2017 unterstützt.

Subjektorientierte Finanzierung (Bundesbeiträge) St. Gallen


Wir begrüssen Ihr Interesse an unserem Weiterbildungsangebot und danken Ihnen für Ihr Vertrauen!


Auch Sie können von der subjektorientierten Finanzierung profitieren! Der Bund unterstützt grundsätzlich auch Ihr Weiterbildungsvorhaben der höheren Berufsbildung: auf Stufe eidg. Fachausweis (FA), z. B. Technische Kaufleute eidg. FA. (Teilmodule: Bürofachdiplom VSH, Handelsdiplom VSH, Höheres Wirtschaftsdiplom VSK), eidg. Diplom (HFP) oder eine Höhere Fachschule (HF)! Alle Bildungsteile (Module) bzw. Teilabschlüsse die einem Bildungsgang zugeordnet werden können, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, können unterstützt werden.
Die Vernehmlassung zur Änderung der Berufsbildungsverordnung für die Regelung des Vollzugs dauerte vom 22. Februar bis 30. Mai 2017. Am 15. September 2017 erschien die Pressemitteilung über den defintiven Entscheid des Bundesrats. Die Bundesbeiträge für Fachausweise und Höhere Fachprüfungen wurden per 1. Januar 2018 eingeführt - und betragen 50 % der Kurskosten für einen Kurs, der auf eine eidgenössische Prüfung (Fachausweis/Höhere Fachprüfung) vorbereitet. (Quelle: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/finanzierung.html, Stand Sept. 2017)

Weiterführende wichtige Informationen zum Antrag der Subjektfinanzierung für Lernende/Studierende finden Sie auf der offiziellen Plattform des Bundes - https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/finanzierung/teilnehmende-und-absolvierende.html
mit dem Informationsblatt des SBFI zur Subjektfinanzierung sowie der Liste der vorbereitenden Kurse.


Liste der vorbereitenden Kurse Benedict-/BVS-Bildungsgänge St. Gallen

Zusätzlich erhalten Sie auf dieser Plattform Ihre zentralen Fragen beantwortet - in  4 Rubriken

1)    mit Angaben, ab wann diese Finanzierung gilt
2)    mit Angaben, wer die Beiträge erhält
3)    mit Angaben zu den Voraussetzungen, damit Sie Beiträge erhalten
4)    mit Angaben zur finanziellen Unterstützung (auch durch Dritte)

Beachten Sie: Diejenigen, die einen prüfungsvorbereitenden Bildungsgang (eidgenössische Berufs- oder Höhere Fachprüfung) nach dem
01. Januar 2017 begonnen
haben, und bis heute keinen Anspruch auf einen Kantonsbeitrag hatten, können trotzdem in den Genuss einer Finanzierung des Bundes kommen -  Voraussetzung: "Es wurde ein auf der Liste der vorbereitenden Kurse verzeichneter Kurs (bzw. mehrere vorbereitende Kurse) absolviert. Als Nachweis ist eine Bestätigung über die vom Absolvierenden bezahlten sowie die anrechenbaren Kursgebühren (Zahlungsbestätigung) einzureichen. Die Zahlungsbestätigung wird den Kursteilnehmenden bzw. Absolvierenden von den Kursanbietern ausgestellt für Kurse, die auf der Liste der vorbereitenden Kurse verzeichnet sind und mit Kursbeginn nach dem 1.1.2017 (vorausgesetzt, die Kurse wurden nicht kantonal über die interkantonale Fachschulvereinbarung FSV subventioniert). Das SBFI empfiehlt den Kursteilnehmenden bzw. Absolvierenden, sich ab Herbst 2017 bei ihren Kursanbietern nach der Zahlungsbestätigung zu erkundigen (Quelle: siehe oben, Rubrik 3).

Zögern Sie nicht bei Unklarheiten oder Fragen direkt Kontakt aufzunehmen - 071 226 55 55 - Ihre Kundenberaterin / Ihr Kundenberater hilft gerne weiter.

Eckwerte des Bundesratsbeschlusses

  • Beitragssatz: Der effektive Beitragssatz der anrechenbaren Kursgebühren beträgt 50 %.
  • Obergrenze: Für die Berechnung der Bundessubvention wurde eine Obergrenze festgelegt: für die eidgenössischen Berufsprüfungen CHF 9'500.- bzw. die höheren Fachprüfungen CHF 10'500.-.
  • Zahlungszeitpunkt: Als Beitragsvoraussetzung wurde die Absolvierung der Prüfung festgelegt, ob bestanden oder nicht.
  • Inkraftsetzung: Die Finanzierung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Das heisst, alle Absolvierenden von vorbereitenden Kursen, welche auf eidg. Prüfungen mit Prüfungsdatum nach dem 1. Januar 2018 vorbereiten, werden vom Bund finanziell, auch rückwirkend ab 01.01.2017 unterstützt.