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Bundesbeiträge und weitere Finanzierungen
Subjektorientierte Finanzierung (Bundesbeiträge) Bern
Wir begrüssen Ihr Interesse an unserem Weiterbildungsangebot und danken Ihnen für Ihr Vertrauen!
Auch Sie können von der subjektorientierten Finanzierung profitieren! Der Bund unterstützt grundsätzlich auch Ihr Weiterbildungsvorhaben der höheren Berufsbildung: auf Stufe eidg. Fachausweis (FA), z. B. Technische Kaufleute eidg. FA. (Teilmodule: Bürofachdiplom VSH, Handelsdiplom VSH, Höheres Wirtschaftsdiplom VSK), eidg. Diplom (HFP) oder eine Höhere Fachschule (HF)! Alle Bildungsteile (Module) bzw. Teilabschlüsse die einem Bildungsgang zugeordnet werden können, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, können unterstützt werden.
Die Bundesbeiträge für Fachausweise und Höhere Fachprüfungen wurden per 1. Januar 2018 eingeführt - und betragen 50 % der Kurskosten für einen Kurs, der auf eine eidgenössische Prüfung (Fachausweis/Höhere Fachprüfung) vorbereitet. (Quelle: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/finanzierung.html, Stand Sept. 2017)
Weiterführende wichtige Informationen zum Antrag der Subjektfinanzierung für Lernende/Studierende finden Sie auf der offiziellen Plattform des Bundes - https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/finanzierung/teilnehmende-und-absolvierende.html
mit dem Informationsblatt des SBFI zur Subjektfinanzierung sowie der Liste unserer vorbereitenden Bildungsgänge auf eidgenössische Prüfungen.
Übersicht der aktuell unterstützten Benedict/BVS-Bildungsgänge Bern
Zusätzlich erhalten Sie auf dieser Plattform Ihre zentralen Fragen beantwortet - in 4 Rubriken
1) mit Angaben, ab wann diese Finanzierung gilt
2) mit Angaben, wer die Beiträge erhält
3) mit Angaben zu den Voraussetzungen, damit Sie Beiträge erhalten
4) mit Angaben zur finanziellen Unterstützung (auch durch Dritte)
Beachten Sie: Diejenigen, die einen prüfungsvorbereitenden Bildungsgang (eidgenössische Berufs- oder Höhere Fachprüfung) nach dem
01. Januar 2017 begonnen haben, und bis heute keinen Anspruch auf einen Kantonsbeitrag hatten, können trotzdem in den Genuss einer Finanzierung des Bundes kommen - Voraussetzung: "Es wurde ein auf der Liste der vorbereitenden Kurse verzeichneter Kurs (bzw. mehrere vorbereitende Kurse) absolviert. Als Nachweis ist eine Bestätigung über die vom Absolvierenden bezahlten sowie die anrechenbaren Kursgebühren (Zahlungsbestätigung) einzureichen. Die Zahlungsbestätigung wird den Kursteilnehmenden bzw. Absolvierenden von den Kursanbietern ausgestellt für Kurse, die auf der Liste der vorbereitenden Kurse verzeichnet sind und mit Kursbeginn nach dem 1.1.2017 (vorausgesetzt, die Kurse wurden nicht kantonal über die interkantonale Fachschulvereinbarung FSV subventioniert). Das SBFI empfiehlt den Kursteilnehmenden bzw. Absolvierenden, sich ab Herbst 2017 bei ihren Kursanbietern nach der Zahlungsbestätigung zu erkundigen (Quelle: siehe oben, Rubrik 3).
Zögern Sie nicht bei Unklarheiten oder Fragen direkt Kontakt aufzunehmen - 031 310 28 28 - Ihre Kundenberaterin / Ihr Kundenberater hilft gerne weiter.
Eckwerte des Bundesratsbeschlusses
- Beitragssatz: Der effektive Beitragssatz der anrechenbaren Kursgebühren beträgt 50 %.
- Obergrenze: Für die Berechnung der Bundessubvention wurde eine Obergrenze festgelegt: für die eidgenössischen Berufsprüfungen CHF 9'500.- bzw. die höheren Fachprüfungen CHF 10'500.-.
- Zahlungszeitpunkt: Als Beitragsvoraussetzung wurde die Absolvierung der Prüfung festgelegt, ob bestanden oder nicht.
- Inkraftsetzung: Die Finanzierung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Das heisst, alle Absolvierenden von vorbereitenden Kursen, welche auf eidg. Prüfungen mit Prüfungsdatum nach dem 1. Januar 2018 vorbereiten, werden vom Bund finanziell, auch rückwirkend ab 01.01.2017 unterstützt.